Vertrag und Finanzierung
Seit 2013 haben alle Kinder ab dem ersten Geburtstag einen gesetzlich festgeschriebenen Anspruch auf Betreuung, unabhängig davon, ob beide Eltern arbeiten oder nicht und was sie verdienen. Dieser sogenannte Grundanspruch umfasst 20 Wochenstunden. Für die Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung sind auch mehr Wochenstunden möglich.
Bis zum dritten Geburtstag steht es Eltern frei, ihr Kind in eine KiTa oder zu einer Tagesmutter/einem Tagesvater zu bringen. Die Betreuung durch eine Tagesmutter/einen Tagesvater wird für die Eltern durch das Landratsamt gleichwertig wie ein KiTa-Platz finanziert.
Dafür ist es notwendig, dass die Eltern den entsprechenden Antrag rechtzeitig beim Landratsamt stellen und einen Vertrag mit der Tagespflegeperson abschließen.
Weitere Informationen und Vordruck unter:
www.Breisgau-Hochschwarzwald.de/kindertagespflege